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Die jeweils aktuell geltenden Technisch Organisatorische Maßnahmen kann der Kunde unter https://wiki.fb-portal.de/display/VD einsehen. Der Kunde informiert sich vor Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und anschließend in regelmäßigen Abständen über diese Technisch Organisatorische Maßnahmen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die jeweils aktuell geltenden, vertraglich vereinbarten Technisch Organisatorische Maßnahmen für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.

Eine Änderung der getroffenen Technisch Organisatorische Maßnahmen bleibt versdiagnose vorbehalten, sofern das Schutzniveau nach DSGVO nicht unterschritten wird.

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versdiagnose ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen. Die Konditionen hierfür stimmen die Vertragsparteien im Vorfeld untereinander ab.


11. Unterstützung des Kunden im Hinblick auf die Sicherheit personenbezogener Daten
versdiagnose unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

versdiagnose ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen. Die Konditionen hierfür stimmen die Vertragsparteien im Vorfeld untereinander ab.

12. Umgang mit den Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht versdiagnose nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach deutschem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich aus dem Hauptvertrag etwas anderes ergibt.

13. Informationen und Überprüfungen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten
versdiagnose stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und wirkt daran mit. Sofern hierbei die Kenntnisnahmemöglichkeit von vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht, ist versdiagnose berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom Kunden und vom beauftragtem Prüfer zu verlangen.

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