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Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt ausschließlich die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit versdiagnose personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) verarbeitet, die von dem Kunden an versdiagnose weitergegeben werden, z.B. durch Eingabe in ein versdiagnose-Produkt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die versdiagnose gemäß der Leistungsbeschreibung von versdiagnose (unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehbar) und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden (Verträge über die Zurverfügungstellung von Standardprodukten oder individuellen Leistungen) für den Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern die Leistungsbeschreibung von vers.diagnose (unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehbar) und die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich Bezug nehmen auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Dieser Vertrag gilt deshalb für sämtliche jeweils zwischen dem Kunden und versdiagnose bestehenden separaten Vereinbarungen, die sich insbesondere auf Software von versdiagnose, Regelung einer Kooperation, etc. erstrecken können. Die vorstehend erwähnten vertraglichen Regelungen werden jeweils einheitlich nachfolgend „Hauptvertrag“ genannt.

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung enthält in Ziffern 15 und 16 Regelungen und Vereinbarungen zu weiteren Vertragszwecken. Die jeweilige Leistungsbeschreibung von vers.diagnose (unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehbar) enthält Vereinbarungen zu weiteren Vertragszwecken. Der Kunde stimmt diesen weiteren Vertragszwecken mit Annahme dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu.

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Die Zwecke der Verarbeitung sind im Hauptvertrag sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung von versdiagnose (unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehbar) enthalten und dienen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

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Die jeweils aktuell geltenden Technisch Organisatorische Maßnahmen kann der Kunde unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehen. Der Kunde informiert sich vor Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und anschließend in regelmäßigen Abständen über diese Technisch Organisatorische Maßnahmen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die jeweils aktuell geltenden, vertraglich vereinbarten Technisch Organisatorische Maßnahmen für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.

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9. Weitere Auftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt versdiagnose die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter  („Unterauftragsverarbeiter“) im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die versdiagnose z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. versdiagnose ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Kunden auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die jeweils aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter kann der Kunde unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehen.

versdiagnose informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern beabsichtigt. Die Änderungen kann der Kunde unter https://wiki.frankefb-bornbergportal.de/display/VD einsehen. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber versdiagnose zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann versdiagnose nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung versdiagnose nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen.

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