Verfahrensverzeichnis: Franke und Bornberg Research GmbH


Gemäß Art. 30 DSGVO

 

Die DSGVO schreibt in Art 30 vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben zu machen hat.

 

  1. Name der verantwortlichen Stelle:        Franke und Bornberg Research GmbH

  2. Geschäftsführer:              Frau Katrin Bornberg
                                           Herr Michael Franke

  3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:      Herr Kay Pitzschel

  4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:  Prinzenstrasse 16, 30159 Hannover

  5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Verarbeitung oder Nutzung:

    Betrieb von Versicherungsgeschäften: Qualitative und monitäre Gegenüberstellung von Versicherungsprodukten mit der darauffolgenden Selektion, Angebotserstellung und Beantragung beim Versicherer durch den Nutzer der Programme. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für diese Zwecke sowie im Auftrag anderer verantwortlicher Stellen wie z.B. Versicherungspools, Versicherungsgesellschaften, Vertriebe o.a.

  6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

    Es gibt zwei grundlegend verschiedene betroffenen Personengruppen

    a) Nutzer der Programme
    Je nach Integration werden in diesem Falle alle Kontaktdaten des Nutzers abgelegt um die erstellten Ergebnisse dem Nutzer zu ordnen zu können, für Zwecke der Rechnungsstellung, zum personalisieren der aufbereiteten Ergebnisse, des Eindruckes der Vermittler-/Makler-/Agenturdaten.

    b) Versicherungsnehmer oder versicherte Person
    -  Daten der Versicherungsnehmer (Adressdaten, Versicherungsvertragsdaten, Geburtsdatum, Daten zu Versicherungsleistungen, Bankverbindungen)
    -  Daten der versicherten Personen (Adressdaten, Versicherungsvertragsdaten, Geburtsdatum, Daten zu Versicherungsleistungen)
    - Je nach Versicherungsbereich kommen Objektdaten hinzu, wie z.B. Lage, Wert für die Bereiche Hausrat- Wohngebäude

  7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können.

    a) Interne Stellen
    Interne Stellen wie der Vertrieb und die Buchhaltung haben direkten Zugriff auf die Daten der Nutzer der Programme

    b) Externe Dienstleister im Rahmen einer Funktionsübertragung oder Auftragsverarbeitung
    - Zum Zwecke der Angebots- und Antragserstellung werden dem Versicherer die notwendigen Vertragsdaten übermittelt.
    - Je nach Integration werden die Daten über eine Schnittstelle dem aufrufendem Programm übermittelt.

  8. Regelfristen für die Löschung der Daten

    - Die Daten der Gruppe „a“ werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einer Übergangszeit von 6 Monate entfernt.

    - Die Daten der Gruppe „b“ unterliegen der Löschung des Nutzers der Programme, jedoch spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einer Übergangszeit von 6 Monaten.

  9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

    Die Franke und Bornberg Research GmbH übermittelt keine Daten an Stellen außerhalb der europäischen Union bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum.